Softplan-Geschäftsführer Jörg Tieben als Referent auf THM-Veranstaltung „Verlässliche Beiträge und Gebühren – Herausforderungen für Kommunen“

Am 26. Februar veranstaltete der Fachbereich Bauwesen der Technischen Hochschule Mittelhessen in Gießen eine Fachtagung zum Thema „Verlässliche Beiträge und Gebühren – Herausforderungen für Kommunen“. Zu den Teilnehmern zählten kommunale Vertreter sowohl aus den technischen als auch aus den kaufmännischen Bereichen der Verwaltung sowie Planer und Ingenieure.

In seinem Vortrag „Datenpflege, Dokumentation und Synergieeffekte mit GIS“ spannte Softplan-Geschäftsführer Jörg Tieben einen weiten Bogen von der Datenerfassung über die Datenfortschreibung bis hin zur Berechnung belastbarer Gebühren- und Beitragsbescheide im Zuge des neuen Kommunalen Abgabengesetz (KAG).
 
Bertram Huke, Geschäftsführer der ekom21, stellte im Rahmen seiner Keynote zunächst eindringlich die Aktualität des Themas heraus. So hätten zwar einige Gemeinden bereits Straßenbeiträge erhoben, ein Großteil habe dies aber noch nicht. Zugleich wachse der politische und finanzielle Druck von Seiten des Innenministeriums auf die Kommunen. Auch die politischen Diskussionen im Vorfeld seien mittlerweile weitgehend ausgeräumt. „Und von der Sache her ist es auch falsch, keine Straßenbeiträge zu erheben“, bezog Huke Stellung. Deshalb bräuchten die Gemeinden nun entsprechende Unterstützung bei der technischen Abwicklung der notwendigen Prozesse.
 
„Und hier kommt das GIS ins Spiel“, knüpfte Jörg Tieben in seiner späteren Präsentation an. Schließlich spielten bei der Berechnung von Beiträgen und Gebühren raumbezogene Informationen eine Schlüsselrolle. Das Geoinformationssystem könne sowohl wertvolle Unterstützung beim Aufbau einer belastbaren Datenbasis bieten, als auch bei der Fortschreibung und Analyse der Daten behilflich sein, erläuterte der Experte. Dazu müsse das GIS zunächst über definierte Schnittstellen mit dem externen Finanzverfahren gekoppelt werden. Solche Import- und Exportschnittstellen stellt etwa die die hauseigene GIS-Software INGRADA web zur Verfügung.
 
Zwischen dem im Finanzverfahren dokumentierten Wirtschaftsgut und dem im GIS verwalteten technischen Gewerk könne dann über eine entsprechende Attribuierung eine eindeutige Beziehung hergestellt werden. Nachdem die Maßnahme im Raum verortet sei, gelte die weitere Aufmerksamkeit der Umgebung des Objekts. Unter Hinzunahme der Geobasisdaten könnten beispielsweise Abrechnungsgebiete festgelegt werden. Auch sei es möglich die Beitragsobjekte, also die Grund- und Flurstücke über eine ID-Nummer mit den Bescheidempfängern zu verknüpfen. Des Weiteren stelle das GIS Werkzeuge zur Tiefenbegrenzung und somit zur Berechnung von Teilflächen bereit.
 
Unter Hinzunahme der in der Verwaltung erzeugten Fachdaten wie Straßen, Nutzungsart, Geschossigkeit und Erschließung könnten schließlich die Veranlagungsfläche und der Gemeindeanteil ermittelt werden. Eine Überlagerung der Abrechnungsgebiete mit den beitragsfähigen Flächen stelle abschließend die Grundlage für die Berechnung der Beitragssätze dar.
 
Als weitere wichtige Funktionen des GIS nannte Tieben die Historie, die Ausgabe von Reporten sowie die bildliche Präsentation der Analyseergebnisse.
 
Beispiele, die verdeutlichen, dass der Einsatz von GIS zur Ermittlung einer belastbaren Datenbasis für die Beitrags- und Gebührenermittlung schon längst keine graue Theorie mehr ist sondern gängige Praxis. Das Geoinformationssystem übernehme dabei die wichtige Aufgabe, die raumbezogenen Daten zu verwalten. „Nur durch die Vernetzung der Verfahren können Datenredundanzen und daraus resultierende Inkonsistenzen und Fehler vermieden werden“, erklärte Tieben.

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